FÜR SIE IM ÜBERBLICK
Unsere Führerscheinklassen
In unserer Fahrschule können Sie in den folgenden Ausbildungsklassen Führerscheine erwerben:
Klasse L
- Mindestalter: 16 Jahre
- Beinhaltet Klassen: keine
Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit maximal 40 km/h, im Anhängerbetrieb bis max. 25 km/h. Außerdem Flurförderzeuge (Stapler) und selbst fahrende Arbeitsmaschinen jeweils bis 25 km/h
Klasse B/BF17
- Mindestalter: 18 Jahre (ab 17 Jahre siehe Klasse BF 17)
- Beinhaltet Klassen: L, AM
Kraftwagen bis max. 3,5t und max. 8 Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz),
auch mit Anhänger bis 750kg zGG
Anhänger über 750kg zGG sofoern die Zugkombinationen nicht über 3,5t ist
Klasse BE
- Vorbesitz einer Klasse notwendig: Klasse B oder Klasse BF17 (Mindestalter 17 Jahre)
- Mindestalter: 18 Jahre
Bei Anhängerbetrieb mit mehr als 750 kg (es sei denn, die Fahrzeugkombination beträgt nicht mehr wie 3,5t).
Klasse B197
197 ist die sogenannte Schlüsselzahl.
- vereinfachte Prüfung auf Automatik
- Beschulung mit der Gangschaltung (Schaltkompetenz)
- erlaubt Benutzung von Fahrezugen der Klasse B mit Gangschaltung
Theoretischer Unterricht
Anzahl Lektionen (Grundstoff) | Anzahl Lektionen (Klassenspezifisch) | |
L | 12 | 0 |
B, BF17, BE, B197 | 12 | 2 |
Praktischer Unterricht
Anzahl Fahrstunde / Allgemeine Ausbildung (Fahrzeugbedienung, Verkehrsregeln, Grundfahraufgaben) | Anzahl besondere Fahrstunde / nach Abschluss der allgemeinen Ausbildung (Überlandfahrt / Autobahnfahrt / Nachtfahrt) | |
L | 0 | 0 / 0 / 0 |
B, BF17, B197 | nach Bedarf | 5 / 4 / 3 |
BE | nach Bedarf | 3 / 1 / 1 |